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Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes

Vom 22.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 70 vom 31.12.2007.

Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6292)

A. Ziel

Die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 bedarf der Umsetzung in das innerstaatliche Recht. Die Richtlinie sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus den Drittstaaten in die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen.

Die Umsetzung der Richtlinie wird dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung steht und eine gründlichere Kontrolle erfolgen kann. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Eine effektivere Einreisekontrolle ergibt auch einen Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung.

B. Lösung

Die Umsetzung erfolgt durch Ergänzung des Bundespolizeigesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6292 04.09.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/6570 04.10.2007 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates)
16/6702 12.10.2007 Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 21. September bis 11. Oktober 2007)
16/7148 14.11.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze