Hier ist das Drittes Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6292)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 bedarf der Umsetzung in das innerstaatliche Recht. Die Richtlinie sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus den Drittstaaten in die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen.
Die Umsetzung der Richtlinie wird dazu führen, dass mehr Zeit für die grenzpolizeiliche Überprüfung von Flugpassagieren zur Verfügung steht und eine gründlichere Kontrolle erfolgen kann. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Eine effektivere Einreisekontrolle ergibt auch einen Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung.
B. Lösung
Die Umsetzung erfolgt durch Ergänzung des Bundespolizeigesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6292 | 04.09.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6570 | 04.10.2007 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates) |
16/6702 | 12.10.2007 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 21. September bis 11. Oktober 2007) |
16/7148 | 14.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):