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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12254)
AnzeigeA. Ziel
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich abziehbar. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sicher, dass künftig alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, soweit diese dazu dienen, ein Leistungsniveau abzusichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflege-Pflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen, soweit möglich, steuerlich gleichbehandelt werden.
Der Gesetzentwurf trägt zugleich den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 2 BvL 1/06, 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05 u. a. Rechnung: Das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums schütze nicht nur das so genannte sächliche Existenzminimum, sondern auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall, soweit diese existenznotwendig sind. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands sei auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau als eine das Existenzminimum quantifizierende Vergleichsebene abzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung zu treffen, die auch die gesetzlich Kranken- und Pflege-Pflichtversicherten Steuerpflichtigen einbezieht.
B. Lösung
Die vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau können ab dem 1. Januar 2010 in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12254 | 16.03.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12674 | 22.04.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/12777 | 24.04.2009 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 27. März bis 23. April 2009) |
16/13429 | 17.06.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/13440 | 17.06.2009 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
16/13477 | 17.06.2009 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. |
16/13478 | 17.06.2009 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):