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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts)

Vom 25.5.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 27 vom 28.5.2009.

Hier ist die Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10067)

A. Ziel

Die Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage. Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist es daher, das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts ­ die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung ­ und das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben. Darüber hinaus sollen die Unternehmen ­ wo möglich ­ von unnötigen Kosten entlastet werden.

Zudem sind die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates, ABl. EU Nr. L 157 S. 87 (sog. Abschlussprüferrichtlinie) und die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG, ABl. EU Nr. L 224 S. 1 (sog. Abänderungsrichtlinie), schonend ­ "eins zu eins" ­ umzusetzen.

B. Lösung

Die Lösung besteht in einer umfassenden Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute. Darüber hinaus werden die Schwellenwerte angehoben, um den Kapitalgesellschaften die Anwendung größenabhängiger Erleichterungen und Befreiungen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses im Wege der Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB gestärkt. Die Rechnungslegungsvorschriften werden ­ unter Berücksichtigung des aus der Abänderungsrichtlinie erwachsenden Anpassungsbedarfs ­ zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand abgelehnten IFRS (International Financial Reporting Standards) weiterentwickelt.

Die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie erfordert Anpassungen im Recht der Abschlussprüfung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/10067 30.07.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12407 24.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
16/12425 24.03.2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Wolfgang Neskovic, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze