Hier ist die Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10067)
AnzeigeA. Ziel
Die Unternehmen in Deutschland benötigen eine moderne Bilanzierungsgrundlage. Ziel des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ist es daher, das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiterzuentwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung und das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben. Darüber hinaus sollen die Unternehmen wo möglich von unnötigen Kosten entlastet werden.
Zudem sind die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates, ABl. EU Nr. L 157 S. 87 (sog. Abschlussprüferrichtlinie) und die Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG, ABl. EU Nr. L 224 S. 1 (sog. Abänderungsrichtlinie), schonend "eins zu eins" umzusetzen.
B. Lösung
Die Lösung besteht in einer umfassenden Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute. Darüber hinaus werden die Schwellenwerte angehoben, um den Kapitalgesellschaften die Anwendung größenabhängiger Erleichterungen und Befreiungen zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschlusses im Wege der Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften des HGB gestärkt. Die Rechnungslegungsvorschriften werden unter Berücksichtigung des aus der Abänderungsrichtlinie erwachsenden Anpassungsbedarfs zu einer vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative zu den in Deutschland vom Mittelstand abgelehnten IFRS (International Financial Reporting Standards) weiterentwickelt.
Die Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie erfordert Anpassungen im Recht der Abschlussprüfung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/10067 | 30.07.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12407 | 24.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
16/12425 | 24.03.2009 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Wolfgang Neskovic, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):