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Betriebsdatenweiterleitungsverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden)

In der Fassung vom 23.4.2018.

Rechtsbereich: (Individual-)Arbeitsrecht, Arbeitsschutz      FNA Nr. 805-3-16

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