(Langtitel: Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden)
Vom 23.4.2018, verkündet in BGBl I Jahrgang 2018 Nr. 15 vom 30.4.2018.
Hier ist die Betriebsdatenweiterleitungsverordnung im WWW zu finden: