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Anfechtungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens)

In der Fassung vom 5.10.1994, zuletzt geändert durch Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vom 29.3.2017.

Rechtsbereich: Zivilrecht: Bürgerliches Recht allgemein      FNA Nr. 311-14-2

Unter bestimmten Umständen kann ein Gläubiger Geschäfte seines Schuldners anfechten, mit denen der Schuldner gezielt Vermögen beiseite geschafft hat. Dies ist im Anfechtungsgesetz geregelt.

Hier ist das Anfechtungsgesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung Stand
Jurathek HTML fortlaufender Text 5.10.1994
dejure.org
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
BMJ/juris
direkt §
HTML paragraphenweise aktuell
BMJ/juris PDF fortlaufender Text 23.10.2008
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

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TitelBeschreibung
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