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Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Vom 17.3.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 9 vom 18.3.2008.

Hier ist das Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7462)

A. Ziel

Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen ist die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 BWG. Aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern ist zudem die Beschreibung mehrerer Wahlkreise nicht mehr zutreffend.

B. Lösung

Durch Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 2 BWG werden, soweit erforderlich, Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und neu beschrieben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7462 11.12.2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/7815 21.01.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze