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Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder)

In der Fassung vom 21.6.2005, zuletzt geändert durch Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 1.12.2014.

Rechtsbereich: Personenstandsrecht, Meldewesen, Pässe, Personalausweise      FNA Nr. 210-4-4

Hier geht es um die Datenübrmittlung zwischen Meldebehörden in verschiedenen Bundesländern, wenn sich jemand ummeldet oder einen Zweitwohnsitz anmeldet.

Hier ist die Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden:

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.



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