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Dienstag, 6. November 2007 Urteile "Der Angeklagte ist Rechtsanwalt und vorbestraft."Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, in dem es den allseits bekannten Münchener Abmahnanwalt mit (so seine eigene Verteidigung) fehlenden Rechtskenntnissen und chaotischer Kanzleiorganisation wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hat, ist jetzt im Volltext bei der taz online abrufbar. Anzeige |
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