Hier ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohungseigentumsgesetzes im WWW zu finden:
| Anzeige |
Diese Norm bezieht sich auf folgende Gesetze und Verordnungen des Bundes:
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Bundesrecht alphabetisch
A.i.S.d.TDG (oder so) und © (soweit zutreffend): Mark Obrembalski.