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Thüringer Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften

In der Fassung vom 22.3.1996.

Bundesland: Thüringen
Rechtsbereich: Gerichtsverfassungsrecht, Prozessrecht allgemein
Gl.-Nr. Nr. 2012-4

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