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Thüringer Verordnung zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Sinne des Artikel 37 Abs. 1 des Einigungsvertrages und über die Nachdiplomierung

In der Fassung vom 26.5.1992, zuletzt geändert am 25.11.2004.

Bundesland: Thüringen
Rechtsbereich: Hochschulrecht
Gl.-Nr. Nr. 221-1-6

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