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Thüringer Gesetz über die Zuständigkeit des Präsidenten des Landtags für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

In der Fassung vom 17.7.1997.

Bundesland: Thüringen
Rechtsbereich: Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Gl.-Nr. Nr. 453-6

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