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Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung auf dem Gebiet der Wirtschaft und des Verkehrs

In der Fassung vom 3.4.1991, zuletzt geändert am 21.2.1996.

Bundesland: Thüringen
Rechtsbereich: Allgemeines Gewerberecht, Handwerk, Ladenschluss
Gl.-Nr. Nr. 710-1

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