Hehlerei ist eine Straftat, die in § 259 des Strafgesetzbuches (StGB) beschrieben und mit Strafe bedroht ist. Zur gewerbsmäßigen Hehlerei und zur Bandenhehlerei gibt es weitere Strafbestimmungen in den §§ 260 und 260a StGB.
Herausgeber und ©: Mark Obrembalski.