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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/27)
AnzeigeA. Ziel
Die hohen Ausgabenzuwächse in der Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung werden wesentlich durch hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel (Analogpräparate) bestimmt, die oft nur einen relativ kleinen Nutzenzuwachs gegenüber bereits vorhandenen Arzneimitteln aufweisen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Höhe der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen für diese Arzneimittel auf ein vertretbares Maß zu begrenzen, das dem Versorgungsbeitrag dieser Arzneimittel entspricht.
Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sollen im Jahr 2003 die Ausgaben im Jahr 2002 nicht überschreiten.
B. Lösung
Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen werden wieder, wie bereits vor dem Jahre 1996, grundsätzlich in die Festbetragsregelung einbezogen. Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen bedeuten, bleiben weiterhin von der Festbetragsregelung ausgenommen. Damit bleibt für pharmazeutische Unternehmen der Anreiz für die Erforschung echter therapeutischer Innovationen erhalten.
Das Gesetz legt für die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2003 die entsprechenden Ausgaben des Jahres 2002 als Obergrenze mit Ausnahmeklausel fest.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/27 | 5.11.2002 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/74 | 13.11.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung |
15/76 | 13.11.2002 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
15/167 | 5.12.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/120 | 2.12.2002 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
15/278 | 2.1.2003 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/298 | 14.1.2003 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/840 | 9.4.2003 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):