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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung

Vom 28.3.2006, verkündet in BGBl I Jahrgang 2006 Nr. 15 vom 7.4.2006.

Hier ist das Zwölftes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/33)

A. Ziel

­ Differenzierung der Strafbewehrung von Verstößen gegen Embargos der Vereinten Nationen,

* Gleichbehandlung von EU-autonomen Embargos mit Embargos der Vereinten Nationen bei der Strafbewehrung,

* Schließung von Strafbarkeitslücken im Bereich der technischen Unterstützung und Klarstellung, dass ungenehmigte Verbringung von Gütern in andere EU-Mitgliedstaaten strafbar ist,

* gesetzliche Grundlage für Einsichtnahme in elektronisch gespeicherte Unterlagen bei Außenwirtschaftsprüfungen,

* Klarstellung, dass Wareneinfuhr grundsätzlich frei ist,

* Konzentration der Einfuhrliste auf genehmigungspflichtige Waren und Waren, deren Einfuhr besonderen Verfahrensvorschriften unterliegt.

B. Lösung

Änderung entsprechender Bestimmungen im Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/33 03.11.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/385 18.01.2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze