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Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 8.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 62 vom 13.12.2010.

Hier ist das Zwölftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3052)

A. Ziel

Am 25. Juni 2009 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2009/71/ EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Richtlinie 2009/71/EURATOM) verabschiedet. Die Richtlinie 2009/71/EURATOM ist von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spätestens bis zum 22. Juli 2011 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Sie dient dazu, einen europäischen Gemeinschaftsrahmen zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen zu schaffen. Des Weiteren soll sie sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geeignete innerstaatliche Vorkehrungen treffen, um ein hohes Niveau der nuklearen Sicherheit zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, enthält die Richtlinie 2009/71/EURATOM unter anderem Regelungen zu den Pflichten für Inhaber von Genehmigungen für kerntechnische Anlagen sowie die Pflicht für das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium, mindestens alle zehn Jahre eine Selbstbewertung des in seine Zuständigkeit fallenden Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens und der Behörde selbst vorzunehmen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die umsetzungsbedürftigen Regelungsinhalte der Richtlinie 2009/71/EURATOM ­ soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht sind ­ in das Atomgesetz eingefügt werden.

Unabhängig von den notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/71/EURATOM sind folgende weitere Änderungen vorgesehen:

Die Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben künftig entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik dafür zu sorgen, dass Sicherheitsvorkehrungen verwirklicht werden, die jeweils entwickelt, geeignet und angemessen sind, um zusätzlich zu den Anforderungen des § 7 Absatz 2 Nummer 3 einen nicht nur geringfügigen Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu leisten.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 694 ff.) hat der Deutsche Bundestag das Atomgesetz unter anderem um die §§ 9d bis 9f ergänzt. Diese Regelungen stellten auch für den Fall, dass ein Zugriff auf private Rechte eines Dritten erforderlich werden sollte, sicher, dass die in § 9a Absatz 3 normierte öffentliche Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten, durchführbar bleibt. Die Enteignungsvorschriften wurden mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergie-

nutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1351) trotz gegenteiliger Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung zu diesem Gesetz (69. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 5. November 2001, Ausschussprotokoll 14/69) ersatzlos gestrichen. Die öffentliche Aufgabe, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten, besteht jedoch unverändert fort. Zudem laufen bisher bestehende Nutzungsrechte für alte Salzrechte im Salzstock Gorleben mit Ablauf des Jahres 2015 aus. Das im Jahr 2000 von der damaligen Bundesregierung erlassene Moratorium zur Erkundung des Salzstocks ­ mit einer Geltungsdauer von längstens zehn Jahren ­ endet am 30. September 2010. Ab Oktober 2010 sollen daher ergebnisoffene Erkundungsarbeiten zur Untersuchung des Salzstocks Gorleben fortgesetzt werden. Bei der gegenwärtigen Rechtslage könnte die Weigerung nur eines dinglich gesicherten Nutzungsberechtigten, sich einer notwendigen und allgemeinwohlorientierten Lösung zu öffnen, der Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe einer Endlagereinrichtung entgegenstehen. Als Ultima Ratio sind daher Zugriffsmöglichkeiten und -rechte in Form von Enteignungen zu schaffen, um Standorterkundungen zu ermöglichen sowie ein Endlager zu errichten und zu betreiben.

B. Lösung

Das Atomgesetz wird durch Vorschriften ergänzt, die der Umsetzung der Richtlinie 2009/71/EURATOM in das nationale Recht dienen. Daneben wird eine materielle Verpflichtung für die Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität eingeführt, entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik für die Verwirklichung von Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen, die jeweils entwickelt, geeignet und angemessen sind, um zusätzlich zu den Anforderungen des § 7 Absatz 2 Nummer 3 einen nicht nur geringfügigen Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu leisten. Außerdem erhält die zuständige Behörde Zugriffsmöglichkeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3052 28.09.2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/3409 26.10.2010 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17/3453 27.10.2010 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
17/3528 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3529 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3530 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze