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Hier ist das Zweiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11606)
AnzeigeA. Ziel
Bei der Bemessung der Geldstrafe wird das seit 1975 im Kern unveränderte Höchstmaß für einen Tagessatz von 5 000 Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 des Strafgesetzbuchs StGB) der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht. Es bedarf daher der Anpassung.
B. Lösung
Das Höchstmaß für einen Tagessatz wird von 5 000 Euro auf 20 000 Euro angehoben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11606 | 15.01.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12143 | 04.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):