Zurück zur Hauptseite

Zweiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches ­ Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen

Vom 29.6.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 38 vom 3.7.2009.

Hier ist das Zweiundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches ­ Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11606)

A. Ziel

Bei der Bemessung der Geldstrafe wird das seit 1975 im Kern unveränderte Höchstmaß für einen Tagessatz von 5 000 Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 des Strafgesetzbuchs ­ StGB) der zwischenzeitlichen Entwicklung von Spitzeneinkommen nicht mehr gerecht. Es bedarf daher der Anpassung.

B. Lösung

Das Höchstmaß für einen Tagessatz wird von 5 000 Euro auf 20 000 Euro angehoben.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/11606 15.01.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12143 04.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze