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Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 17.11.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 51 vom 29.11.2000.

Hier ist die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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