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Zweites Zivildienstgesetzänderungsgesetz

(Langtitel: Zweites Gesetz zur nderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften)

Vom 27.9.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 51 vom 29.9.2004.

Hier ist das Zweites Zivildienstgesetzänderungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3279)

A. Ziel

Der Zivildienst soll von zehn auf neun Monate verkürzt werden. Die Altersgrenze, bis zu der Wehrpflichtige (Wehrdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige) regelmäßig herangezogen werden, ist vom 25. Lebensjahr auf das 23. Lebensjahr herabzusetzen. Befreiungs- und Zurückstellungstatbestände sind zu aktualisieren und zu ergänzen.

B. Lösung

Änderung der entsprechenden Bestimmungen im Zivildienstgesetz, im Wehrpflichtgesetz und in der Zuschussverordnung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3279 10.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3486 30.6.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
15/3590 14.7.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3760 24.9.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3762 24.9.2004 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze