Hier ist das Zweites Zivildienstgesetzänderungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3279)
AnzeigeA. Ziel
Der Zivildienst soll von zehn auf neun Monate verkürzt werden. Die Altersgrenze, bis zu der Wehrpflichtige (Wehrdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige) regelmäßig herangezogen werden, ist vom 25. Lebensjahr auf das 23. Lebensjahr herabzusetzen. Befreiungs- und Zurückstellungstatbestände sind zu aktualisieren und zu ergänzen.
B. Lösung
Änderung der entsprechenden Bestimmungen im Zivildienstgesetz, im Wehrpflichtgesetz und in der Zuschussverordnung.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3279 | 10.6.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/3486 | 30.6.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
15/3590 | 14.7.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3760 | 24.9.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3762 | 24.9.2004 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):