Hier ist das Zweites SGB III-Änderungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/873)
AnzeigeA. Ziel
Das Zweite Änderungsgesetz zum Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zielt darauf ab, kurzfristig und im Vorgriff auf die vorgesehene umfassendere Reform der Arbeitsförderung das arbeitsförderungsrechtliche Instrumentarium effizienter auszugestalten. Dabei wird die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker als bisher auf Zielgruppen des Arbeitsmarktes und die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit ausgerichtet. Dies ist auch ein Beitrag zur Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union. Bürokratische, einen hohen Verwaltungsaufwand erfordernde Vorschriften des SGB III werden geändert. Dies führt zu einer spürbaren Arbeitsentlastung der Arbeitsämter, vor allem aber auch zu einem weniger bürokratischen und damit besseren Service der Arbeitsämter. Sozialpolitische Härten für Arbeitslose werden beseitigt.
B. Lösung
Korrektur und Ergänzung von Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/873 | 30.4.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/1066 | 20.5.1999 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
14/1205 | 22.6.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/1214 | 23.6.1999 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Klaus Grehn, Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):