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Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

Vom 27.6.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 28 vom 29.6.2000.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3158)

A. Ziel

Die Teilnehmer des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit haben sich am 9. Januar 2000 darauf verständigt, dass die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes verlängert und das Altersteilzeitgesetz mit dem Ziel geändert werden sollte, die Beschäftigungswirksamkeit weiter zu erhöhen. Der Entwurf dient der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Bündnispartner vom 9. Januar 2000.

B. Lösung

Die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes wird bis Ende 2009 verlängert, die Förderhöchstdauer von fünf auf sechs Jahre erweitert.

Eine Verordnungsermächtigung soll ermöglichen, das altersteilzeitspezifische Nettoentgelt jährlich neu festzustellen. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine Folgeregelung zur Erweiterung der Förderhöchstdauer.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3158 10.4.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/3392 17.5.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/3393 17.5.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze