Hier ist das Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3158)
AnzeigeA. Ziel
Die Teilnehmer des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit haben sich am 9. Januar 2000 darauf verständigt, dass die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes verlängert und das Altersteilzeitgesetz mit dem Ziel geändert werden sollte, die Beschäftigungswirksamkeit weiter zu erhöhen. Der Entwurf dient der Umsetzung der gemeinsamen Erklärung der Bündnispartner vom 9. Januar 2000.
B. Lösung
Die Geltungsdauer des Altersteilzeitgesetzes wird bis Ende 2009 verlängert, die Förderhöchstdauer von fünf auf sechs Jahre erweitert.
Eine Verordnungsermächtigung soll ermöglichen, das altersteilzeitspezifische Nettoentgelt jährlich neu festzustellen. Der Entwurf enthält darüber hinaus eine Folgeregelung zur Erweiterung der Förderhöchstdauer.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/3158 | 10.4.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/3392 | 17.5.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/3393 | 17.5.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):