Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3943)
AnzeigeA. Ziel
Im Wohngeldrecht wird durch Artikel 25 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 im Wesentlichen das Vereinfachungsmodell geregelt, nach dem Transferleistungsempfänger ab
1. Januar 2005 vom Wohngeld ausgeschlossen sind; sie erfahren stattdessen eine Berücksichtigung der angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen ihrer jeweiligen Transferleistung. Zur reibungslosen Umsetzung dieses Modells bedarf es einiger ergänzender Regelungen. Änderungen sind auch im Einkommenskatalog des Wohnraumförderungsgesetzes erforderlich.
B. Lösung
Mit der Änderung des Wohngeldgesetzes soll zur randscharfen Abgrenzung des Wohngeldes von den Transferleistungssystemen bestimmt werden, dass kraft gesetzlicher Bedingung ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid unwirksam wird, wenn ein bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigtes Familienmitglied im Bewilligungszeitraum als Empfänger einer Transferleistung vom Wohngeld ausgeschlossen ist. Zugleich sollen entsprechende Mitteilungspflichten und ein Datenabgleich geregelt werden. Darüber hinaus soll der Begriff des Mischhaushalts von Nicht-Transferleistungs- und Transferleistungsempfängern gesetzlich definiert werden. Daneben sollen im Wesentlichen redaktionelle Klarstellungen und Anpassungen im Einkommenskatalog des Wohnraumförderungsgesetzes erfolgen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3943 | 19.10.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/4152 | 10.11.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):