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Zweites Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive

Vom 10.10.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 50 vom 15.10.2007.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5715)

A. Ziel

Trotz anhaltend guter konjunktureller Entwicklung und einer deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes gibt es eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Personen, die neben Langzeitarbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse wie z. B. fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und Schuldenprobleme aufweisen. Unverändertes Ziel ist es, auch diesen Langzeitarbeitslosen Perspektiven zur gesellschaftlichen Teilhabe zu geben und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Deshalb wird mit diesem Gesetz eine längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt.

B. Lösung

Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird ein Beschäftigungszuschuss als neue Arbeitgeberleistung eingeführt, um die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen zu fördern. Gefördert wird die Einstellung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, langzeitarbeitslos sind und mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen, bei denen eine mindestens sechsmonatige Aktivierung nicht zum Eingliederungserfolg geführt hat und bei denen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten ist. Gefördert werden Arbeitgeber mit einem Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent. Die Förderdauer beträgt in aller Regel 24 Monate. Der Wechsel von einer geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt vorrangiges Ziel und wird arbeitsrechtlich ermöglicht. Der Beschäftigungszuschuss kann wiederholt gewährt werden. Zudem können pauschalierte Kostenzuschüsse für eine begleitende Qualifizierung gewährt sowie in Einzelfällen Einmalzahlungen für einen besonderen Aufwand zum Aufbau der förderfähigen Beschäftigungsmöglichkeiten erbracht werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5715 19.06.2007 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/5933 04.07.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
16/5934 04.07.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze