Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1060)
AnzeigeA. Ziel
Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes an das neue EG-Freizonenrecht; Institutionalisierung einer Zentralstelle für Risikoanalyse.
Anpassung des Kreditwesengesetzes, um internationalen Verpflichtungen zu Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch Finanzsanktionen nachzukommen und damit die Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarkts bzw. die Reputation der dort tätigen Institute sicherzustellen.
B. Lösung
Änderung der Regelungen im Zollverwaltungsgesetz, die sich nur auf Freizonen des herkömmlichen Typs beziehen, der anders als der neu in das EG-Zollrecht eingeführte Kontrolltyp II die Begrenzung mit einem zollamtlich überwachten Zollzaun vorsieht; Ergänzung des Zollverwaltungsgesetzes um eine Vorschrift, mit der die Arbeitsmethode der Risikoanalyse im Zollbereich und die Einrichtung einer entsprechenden Zentralstelle gesetzlich verankert werden.
Durch die Änderung des Kreditwesengesetzes wird eine Rechtsgrundlage für Finanzsanktionen vornehmlich gegen "EU-interne Zielsubjekte" geschaffen. Damit kann den mit der Finanzierung des Terrorismus in Verbindung stehenden Gefahren besser begegnet werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/1060 | 27.5.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1342 | 2.7.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):