Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2919)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie Nr. 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten ist am 25. November 2005 im Amtsblatt der EU Nr. L 310 S. 1 ff. veröffentlicht worden. Sie ist nach ihrem Artikel 19 bis Dezember 2007 in nationales Recht umzusetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie im Umwandlungsgesetz. Damit soll deutschen Kapitalgesellschaften die grenzüberschreitende Verschmelzung mit Kapitalgesellschaften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht werden.
Bei Gelegenheit der durch die Umsetzung der Richtlinie veranlassten Novelle sollen weiterhin Änderungsvorschläge aus der Praxis zu einzelnen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes aufgegriffen werden. Berücksichtigung finden dabei auch Vorschläge aus dem Bericht der Regierungskommission "Corporate Governance" von Juli 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7515).
B. Lösung
Einfügung eines neuen Abschnitts über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in das Umwandlungsgesetz sowie Verbesserungen bei bereits bestehenden Vorschriften des Umwandlungsgesetzes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2919 | 12.10.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/4193 | 31.01.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):