Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7413)
AnzeigeA. Ziel
Es soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere etabliert werden. Ein derartiges Verfahren wurde bereits vom Bundesrat (vgl. Bundesratsdrucksache 119/06 Beschluss) gefordert. Das Verfahren soll dazu dienen, dass zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr gebracht werden. Ferner soll die Möglichkeit vorgesehen werden, Anforderungen an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtungen durch den Betreiber einzuführen.
B. Lösung
Erlass einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung, in der die Anforderungen an die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen geregelt werden. Erlass einer Rechtsgrundlage für die Übertragung von Befugnissen im Rahmen dieses Verfahrens auf Dritte.
Bestimmungen über die Kosten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7413 | 05.12.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/12300 | 18.03.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):