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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Vom 15.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 42 vom 21.7.2009.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7413)

A. Ziel

Es soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungseinrichtungen für Nutztiere etabliert werden. Ein derartiges Verfahren wurde bereits vom Bundesrat (vgl. Bundesratsdrucksache 119/06 Beschluss) gefordert. Das Verfahren soll dazu dienen, dass zukünftig nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen in den Verkehr gebracht werden. Ferner soll die Möglichkeit vorgesehen werden, Anforderungen an die bestimmungsgemäße und sachgerechte Verwendung der Stalleinrichtungen durch den Betreiber einzuführen.

B. Lösung

Erlass einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung, in der die Anforderungen an die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen geregelt werden. Erlass einer Rechtsgrundlage für die Übertragung von Befugnissen im Rahmen dieses Verfahrens auf Dritte.

Bestimmungen über die Kosten.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/7413 05.12.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12300 18.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze