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Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Vom 3.5.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 26 vom 9.5.2005.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3351)

A. Ziel

Ergänzende Regelungen zu den Vorschriften des Altfahrzeuggesetzes hinsichtlich der Speicherung von Angaben über vorgelegte Verwertungsnachweise im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie in den örtlichen Fahrzeugregistern, um Fahrzeugherstellern und -importeuren sowie deren Rechtsnachfolgern Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der kostenlosen Rücknahmeverpflichtung für Altfahrzeuge ihrer Marke zu schaffen (Missbrauchsverhinderung ) und das nach der EG-Richtlinie über Altfahrzeuge vorgeschriebene Monitoring zu unterstützen.

Ermächtigung, dass neben dem Fahrzeughalter auch der betreffende Versicherer der Zulassungsbehörde die Daten über die Haftpflichtversicherung mitteilen darf sowie Regelung der Datenübermittlung aus dem Zentralen Fahrzeugregister an die Auskunftsstelle nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes sowie an die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden im automatisierten Verfahren. Ergänzung der Zwecke der Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten aus den Fahrzeugregistern um die Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen.

Ergänzung der Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen bezüglich der Prüfung von Gasanlagen in Kraftfahrzeugen und der Kennzeichnung der Inbetriebnahme von Fahrrädern sowie Änderung von Verweisungen in anderen Vorschriften.

Klarstellung, dass der Fahrlehrer auch bei der Rückfahrt von der Fahrerlaubnisprüfung sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu Fahrten zur Begutachtung der Kraftfahreignung oder -befähigung der verantwortliche Fahrzeugführer ist, wenn der Betroffene keine Fahrerlaubnis besitzt.

Verlängerung der Übergangsregelung bezüglich der Weiterführung der örtlichen Fahrerlaubnisregister und Ausschluss von Doppelspeicherung nach Ablauf der Übergangsfrist.

B. Lösung

Ergänzung der Bestimmungen über die Fahrzeugregister, des Katalogs der Ermächtigungsgrundlagen, der Regelungen zur Fahrerlaubnis und Änderung der Übergangsregelung für die Weiterführung der örtlichen Fahrerlaubnisregister.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3351 16.6.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/4730 26.1.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
15/4921 22.2.2005 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/5123 16.3.2005 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze