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Zweites Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Vom 21.3.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 21 vom 28.3.2002.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5927)

A. Ziel

Umsetzung zwischenzeitlich erfolgter Änderungen von EG-Rechtsvorschriften mit dem Ziel der weiteren Harmonisierung sowie Anpassung des Saatgutrechts an aktuelle Entwicklungen in der Saatgutwirtschaft. Anpassung des Saatgutverkehrsgesetzes an den für bestimmte Regelungen bereits im Sortenschutzgesetz verwendeten Wortlaut.

B. Lösung

Im Saatgutverkehrsgesetz werden Ermächtigungen geschaffen, um künftig in den saatgutrechtlichen Verordnungen die erforderlichen Durchführungsregelungen ­ insbesondere zum Inverkehrbringen von Saatgut pflanzengenetischer Ressourcen sowie von Saatgut für den ökologischen Landbau ­ erlassen zu können. Die Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes zum Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen werden an die aktuellen EG-rechtlichen Vorschriften angepasst. Die Definition des Begriffes "Inverkehrbringen" wird neu gefasst. Für Saatgut gentechnisch veränderter Sorten werden Kennzeichnungsvorschriften aufgenommen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/5927 26.4.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7244 30.10.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze