Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6310)
AnzeigeA. Ziel
Auf Grund des Regionalisierungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402), erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr infolge der Übernahme der Aufgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen des Bundes einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes.
Mit dem Regionalisierungsgesetz ist ein gesetzlicher Auftrag verbunden: Gemäß § 6 des Regionalisierungsgesetzes ist im Jahr 2007 mit Wirkung ab 2008 die Höhe der Mittel neu festzusetzen und zu bestimmen, aus welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern die Regionalisierungsmittel leistet.
B. Lösung
Die Länder erhalten im Jahr 2008 Regionalisierungsmittel in Höhe von 6 675 Mio. Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes. Ab dem Jahr 2009 steigt dieser Betrag jährlich um 1,5 v. H.
Im Jahr 2014 ist eine erneute Überprüfung der Höhe der Mittel mit Wirkung ab dem Jahr 2015 vorgesehen.
Die Länder stellen dem Bund jährlich die Verwendung der Mittel jeweils nach gemeinsam vereinbarten Kriterien transparent dar.
Insgesamt stehen den Ländern danach folgende Beträge zu (Mio. Euro): 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 6 675,0 6 775,1 6 876,8 6 979,9 7 084,6 7 190,9 7 298,7.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6310 | 07.09.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/6975 | 07.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16/6991 | 07.11.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):