Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8525)
AnzeigeA. Ziel
Die Änderung des Mutterschutzrechts dient vorrangig der Umsetzung von Artikel 8 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (EG-Mutterschutz-Richtlinie). Darüber hinaus soll neben einigen punktuellen Änderungen eine klare Urlaubsregelung im Mutterschutzrecht erfolgen.
B. Lösung
Bei jeder vorzeitigen Entbindung soll sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt entsprechend der Regelung bei medizinischen Frühgeburten um die Anzahl der Tage, die bei der Schutzfrist vor der Geburt nicht zum Tragen kommen konnten, verlängern.
Der Erholungsurlaub soll auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält außer einigen redaktionellen Änderungen geringfügige ergänzende Regelungen für zwei besondere Fallgruppen von schwangeren Arbeitnehmerinnen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/8525 | 13.03.2002 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8880 | 24.4.2002 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):