Zurück zur Hauptseite

Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts

Vom 16.6.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 35 vom 19.6.2002.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8525)

A. Ziel

Die Änderung des Mutterschutzrechts dient vorrangig der Umsetzung von Artikel 8 der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (EG-Mutterschutz-Richtlinie). Darüber hinaus soll ­ neben einigen punktuellen Änderungen ­ eine klare Urlaubsregelung im Mutterschutzrecht erfolgen.

B. Lösung

Bei jeder vorzeitigen Entbindung soll sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt entsprechend der Regelung bei medizinischen Frühgeburten um die Anzahl der Tage, die bei der Schutzfrist vor der Geburt nicht zum Tragen kommen konnten, verlängern.

Der Erholungsurlaub soll auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält außer einigen redaktionellen Änderungen geringfügige ergänzende Regelungen für zwei besondere Fallgruppen von schwangeren Arbeitnehmerinnen.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8525 13.03.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8880 24.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze