Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4984)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetzentwurf wird in Umsetzung des Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette eine Meldepflicht für private Laboratorien vorgeschrieben, bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben, an die zuständigen Behörden zu melden (Nummer 4 des Aktionsplans). Ferner werden Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer verpflichtet, Ergebnisse über Eigenkontrollen hinsichtlich Dioxine und Furane sowie dioxinähnlicher und nichtdioxinähnlicher polychlorierter Biphenyle an die zuständigen Behörden zu melden (Nummer 8 des Aktionsplans).
Durch die
* Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe,
* Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln,
* Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme und
* die Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zur Festlegung eines einheitlichen Zulassungsverfahrens für Lebensmittelzusatzstoffe, -enzyme und -aromen hat die Europäische Union die von den Verordnungen erfassten Bereiche des Lebensmittelrechts in jedem Mitgliedstaat unmittelbar geltenden Rechtsvorschriften unterworfen.
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die im Hinblick auf die genannten Rechtsakte der Union erforderlichen Anpassungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, darunter insbesondere der Straf- und Bußgeldvorschriften, vorgenommen werden.
Durch die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, die nach ihrem Artikel 33 Absatz 2 ab dem
1. September 2010 gilt, werden vier Rats- und drei Kommissionsrichtlinien über den Verkehr mit Futtermitteln in einer Verordnung zusammengefasst. Die bisherigen Bestimmungen werden dabei modernisiert und vereinfacht, wobei die wesentlichen Elemente der bisherigen Regelungen weitergeführt werden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch soll an diese Regelungen angepasst werden.
Vor dem Hintergrund der Ablösung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 durch die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 über die Schaffung eines Gemeinschaftsver-
fahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs soll § 10 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) aktualisiert werden. Das Gesetz sieht ferner auch Regelungen vor, die die Zusammenarbeit der nach diesem Gesetz für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder mit den Dienststellen des Zolls in Fällen der risikoorientierten Einfuhrkontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Drittländern und mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Fällen der Kontrolle des Internethandels auf eine tragfähige Grundlage stellen.
B. Lösung
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Vorschriften, um die vorgenannte Zielsetzung zu erreichen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/4984 | 03.03.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/5392 | 06.04.2011 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
17/5423 | 08.04.2011 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 25. März bis 7. April 2011) |
17/5953 | 25.05.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
17/5958 | 25.05.2011 | Änderungsantrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):