Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/5066)
AnzeigeA. Ziel
Verbesserungen des Versicherungsschutzes
* Konkretisierungen der Versicherungs- und der Abgabepflicht
* Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren
* Organisatorische Rückführung der Künstlersozialkasse in die Bundesverwaltung
B. Lösung
Erleichterter Zugang älterer Künstler und Publizisten zur Krankenversicherung der Rentner
* Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes beim Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bis zu zweimal innerhalb von sechs Jahren
* Verkürzung der Berufsanfängerfrist von fünf auf drei Jahre unter gleichzeitiger Verlängerung bei Erziehungsurlaub und anderen Unterbrechungen
* Erleichterungen für die Bildung von Ausgleichsvereinigungen
* Angliederung der Künstlersozialkasse an die Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/5066 | 12.1.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/5792 | 4.4.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):