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Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes -­ Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte

Vom 14.6.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 28 vom 17.6.2011.

Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes -­ Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4808)

A. Ziel

Die neu gefasste Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist am 5. Juni 2009 in Kraft getreten. Die gegenüber der derzeit geltenden Richtlinie 94/45/EG neu gefassten Bestimmungen sind bis zum 5. Juni 2011 in nationales Recht umzusetzen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf.

B. Lösung

Die Umsetzung der neu gefassten Bestimmungen der Richtlinie erfolgt durch eine Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes (EBRG).

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/4808 17.02.2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/5399 06.04.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze