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Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/4808)
AnzeigeA. Ziel
Die neu gefasste Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist am 5. Juni 2009 in Kraft getreten. Die gegenüber der derzeit geltenden Richtlinie 94/45/EG neu gefassten Bestimmungen sind bis zum 5. Juni 2011 in nationales Recht umzusetzen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf.
B. Lösung
Die Umsetzung der neu gefassten Bestimmungen der Richtlinie erfolgt durch eine Änderung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes (EBRG).
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/4808 | 17.02.2011 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
17/5399 | 06.04.2011 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):