Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2704)
AnzeigeA. Ziel
Das Sondervermögen des Fonds "Aufbauhilfe" soll mit Ablauf des Jahres 2006 aufgelöst werden. Die Schadensmeldungen des Hochwassers im August 2002 sind abschließend erhoben, die Mittel verteilt und gebunden, eine Vielzahl von Programmen mit Ablauf des Jahres 2006 abgeschlossen und nur noch ein geringes Restvolumen an noch nicht verausgabten, aber gleichwohl gebundenen Mitteln vorhanden. Dieser Restbestand rechtfertigt keine Beibehaltung des Fonds. Auch der Bundesrechnungshof hat Zweifel geäußert, ob eine Fortführung des Fonds "Aufbauhilfe" erforderlich ist.
B. Lösung
Das Aufbauhilfefondsgesetz wird ergänzt. Nach § 7 wird ein neuer § 8 angefügt, der die Auflösung des Fonds "Aufbauhilfe" und die sich daran anschließende Mittelverwendung des mit Ablauf des Jahres 2006 noch bestehenden Vermögens des Fonds regelt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/2704 | 25.09.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/3159 | 25.10.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):