Das Gesetz liefert die Grundlage zur Einführung eines Mindestlohns im Bereich der Briefdienstleistungen.
Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6735)
AnzeigeA. Ziel
Im Bereich der Postdienstleistungen besteht im Zuge des zum 1. Januar 2008 auslaufenden Postmonopols kurzfristig Handlungsbedarf. Infolge der Liberalisierung der Postmärkte besteht für Dienstleistungserbringer künftig die Möglichkeit, in Deutschland umfassend Postdienstleistungen zu erbringen und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen, die nicht durch die in Deutschland maßgeblichen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Um für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Briefdienstleistungen erbringen, angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, haben sich Tarifvertragsparteien aus dem Bereich Postdienstleistungen für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgesprochen.
B. Lösung
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird in seinem die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffenden Teil auf den Bereich der Briefdienstleistungen ausgedehnt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/6735 | 18.10.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7512 | 12.12.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):