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Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Vom 21.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 68 vom 27.12.2007.

Das Gesetz liefert die Grundlage zur Einführung eines Mindestlohns im Bereich der Briefdienstleistungen.


Hier ist das Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6735)

A. Ziel

Im Bereich der Postdienstleistungen besteht im Zuge des zum 1. Januar 2008 auslaufenden Postmonopols kurzfristig Handlungsbedarf. Infolge der Liberalisierung der Postmärkte besteht für Dienstleistungserbringer künftig die Möglichkeit, in Deutschland umfassend Postdienstleistungen zu erbringen und dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen, die nicht durch die in Deutschland maßgeblichen tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen geschützt werden. Um für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Briefdienstleistungen erbringen, angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, haben sich Tarifvertragsparteien aus dem Bereich Postdienstleistungen für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgesprochen.

B. Lösung

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird in seinem die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffenden Teil auf den Bereich der Briefdienstleistungen ausgedehnt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6735 18.10.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/7512 12.12.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze