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Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz

(Langtitel: Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften)

Vom 15.12.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 69 vom 20.12.2004.

Hier ist das Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3672)

A. Ziel

Bei der Entwicklung eines diagnose-orientierten DRG-Fallpauschalensystems (Diagnosis Related Groups) wurden mit dem Fallpauschalen-Katalog für das Jahr 2004 wichtige Schritte hin zu einer Anpassung an deutsche Versorgungsverhältnisse erreicht. Dennoch ist die sachgerechte Abbildung der Krankenhausleistungen durch das auf der Grundlage von Ist-Kosten und Ist-Leistungen kalkulierte deutsche DRG-Fallpauschalensystem in einigen Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig (z. B. Intensivmedizin, Langliegervergütung, Vergütung von Medikamenten im Bereich der Onkologie). Insbesondere deshalb werden die Rahmenbedingungen für die ab dem Jahr 2005 schrittweise erfolgende Heranführung der Krankenhausbudgets an die landesweiten Fallpreise (so genannte Konvergenzphase) modifiziert. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen verändert sowie weitere Detailänderungen bei einzelnen gesetzlichen Regelungen vorgenommen. Ziel des Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes ist die sachgerechte Weiterentwicklung der bisherigen gesetzliche Rahmenbedingungen der DRG-Einführung im Sinne des lernenden Systems. Des Weiteren wird die staatliche Vergütungsfestsetzung für Leistungen freiberuflicher Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2007 in das Vertragssystem der GKV überführt.

B. Lösung

Mit dem Zweiten Fallpauschalenänderungsgesetz werden insbesondere die Phase der Budgetangleichungen (Konvergenzphase) verlängert, die Angleichungsquoten in den beiden ersten Jahren abgesenkt, eine Ausgleichsregelung für die Vereinbarung des landesweiten Basisfallwerts ermöglicht und Maßnahmen zur Verbesserung der Kalkulationsgrundlagen für das DRG-Fallpauschalensystem ergriffen. Darüber hinaus wird eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen sichergestellt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3672 3.9.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3974 20.10.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung
15/4177 10.11.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/4272 24.11.2004 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze