Hier ist das Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2494)
AnzeigeA. Ziel
Das zum 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz konnte in seiner praktischen Umsetzung die Erwartungen in wesentlichen Bereichen nicht erfüllen:
* Die Betreuungsfallzahlen sind übermäßig gestiegen, da die Prinzipien der Reform von 1992 nicht hinreichend umgesetzt werden.
* Der erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer verbraucht wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den betroffenen Menschen zugute kommt.
* Betroffene und ihre Familien sind im hohen Maße dadurch beeinträchtigt, dass ein erhebliches bürokratisches Verfahren notwendig ist, um im Regelfall einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu bestellen.
* Viele Betroffene setzen Betreuung nach wie vor mit Bevormundung gleich.
* Die Kosten im Betreuungsrecht sind seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes ohne Bezug zur Entwicklung der Fallzahlen explosionsartig gestiegen. Der Gesetzentwurf dient dazu, die aufgezeigten Missstände zu beseitigen. Dazu ist es notwendig, den Prinzipien der Reform von 1992 hinreichende Geltung zu verschaffen, den bürokratischen Aufwand auf das Notwendige zu minimieren und das Vergütungsrecht zu reformieren.
B. Lösung
Der Entwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
* Die Vorsorgevollmacht als privatautonome Regelung wird gestärkt.
* Eine gesetzliche Vertretungsmacht insbesondere für Ehegatten wird eingeführt.
* Der Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts wird klargestellt.
* Das Prinzip der Rehabilitation wird konkretisiert.
* Die Vergütung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern wird pauschaliert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/2494 | 12.2.2004 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/4874 | 16.2.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):