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Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz

(Langtitel: Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts)

Vom 21.4.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 23 vom 26.4.2005.

Hier ist das Zweites Betreuungsrechtsänderungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2494)

A. Ziel

Das zum 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz konnte in seiner praktischen Umsetzung die Erwartungen in wesentlichen Bereichen nicht erfüllen:

* Die Betreuungsfallzahlen sind übermäßig gestiegen, da die Prinzipien der Reform von 1992 nicht hinreichend umgesetzt werden.

* Der erhebliche Verfahrensaufwand für die Erstellung und Prüfung der Vergütungsabrechnungen der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer verbraucht wertvolle personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass dies den betroffenen Menschen zugute kommt.

* Betroffene und ihre Familien sind im hohen Maße dadurch beeinträchtigt, dass ein erhebliches bürokratisches Verfahren notwendig ist, um im Regelfall einen nahen Angehörigen zum Betreuer zu bestellen.

* Viele Betroffene setzen Betreuung nach wie vor mit Bevormundung gleich.

* Die Kosten im Betreuungsrecht sind seit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes ohne Bezug zur Entwicklung der Fallzahlen explosionsartig gestiegen. Der Gesetzentwurf dient dazu, die aufgezeigten Missstände zu beseitigen. Dazu ist es notwendig, den Prinzipien der Reform von 1992 hinreichende Geltung zu verschaffen, den bürokratischen Aufwand auf das Notwendige zu minimieren und das Vergütungsrecht zu reformieren.

B. Lösung

Der Entwurf sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

* Die Vorsorgevollmacht als privatautonome Regelung wird gestärkt.

* Eine gesetzliche Vertretungsmacht insbesondere für Ehegatten wird eingeführt.

* Der Vorrang des freien Willens eines jeden Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts wird klargestellt.

* Das Prinzip der Rehabilitation wird konkretisiert.

* Die Vergütung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern wird pauschaliert.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2494 12.2.2004 Gesetzentwurf des Bundesrates
15/4874 16.2.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze