Hier ist das Zuteilungsgesetz 2007 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2966)
AnzeigeA. Ziel
Die Bundesregierung ist durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet ein Emissionshandelssystem für das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) einzuführen. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage für die Zuteilungsmenge der Treibhausgas-Emissionsberechtigungen und die Zuteilungsregeln für die vom Emissionshandel erfassten Anlagen zu schaffen.
B. Lösung
Durch das Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz NAPG) wird das Emissionsziel für die Sektoren Industrie und Energie und das Emissionsgesamtziel der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen; Verkehr; Haushalte für die Perioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012 festgelegt. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die materiellen Zuteilungsregeln für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen festgelegt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2966 | 27.4.2004 | Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/3224 | 26.5.2004 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/3237 | 27.5.2004 | Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
15/3303 | 15.6.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3574 | 9.7.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3576 | 9.7.2004 | Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |