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Zuteilungsgesetz 2007

(Langtitel: Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007)

Vom 26.8.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 45 vom 30.8.2004.

Hier ist das Zuteilungsgesetz 2007 im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2966)

A. Ziel

Die Bundesregierung ist durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verpflichtet ein Emissionshandelssystem für das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) einzuführen. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage für die Zuteilungsmenge der Treibhausgas-Emissionsberechtigungen und die Zuteilungsregeln für die vom Emissionshandel erfassten Anlagen zu schaffen.

B. Lösung

Durch das Gesetz über den Nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 (Zuteilungsgesetz ­ NAPG) wird das Emissionsziel für die Sektoren Industrie und Energie und das Emissionsgesamtziel der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen; Verkehr; Haushalte für die Perioden 2005 bis 2007 und 2008 bis 2012 festgelegt. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die materiellen Zuteilungsregeln für die am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen festgelegt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2966 27.4.2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/3224 26.5.2004 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/3237 27.5.2004 Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
15/3303 15.6.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3574 9.7.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3576 9.7.2004 Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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