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Zugänglichmachungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren)

Vom 26.2.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 7 vom 5.3.2007.

Hier ist die Zugänglichmachungsverordnung im WWW zu finden:

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