Hier ist das Zivilschutzgesetzänderungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11338)
AnzeigeA. Ziel
Die verfassungsrechtliche Zivilschutzkompetenz erlegt dem Bund eine von tagespolitischen Entwicklungen unabhängige Verpflichtung zur Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzmöglichkeit von Mitteln des Zivilschutzes auf. Aufbauend auf dieser Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall hat der Bund den Ländern bei Großschadenslagen unabhängig von ihrer Ursache schon immer Hilfe bei deren Bewältigung geleistet. So, wie der Bund im Zivilschutzfall auf die Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurückgreifen darf, greifen die Länder oftmals auf die Ausstattung des Bundes für den Zivilschutz zurück. Hierfür fehlt bisher eine einfachgesetzliche Grundlage.
Mit dem Gesetz werden deshalb strukturelle Konsequenzen aus der vor diesem Hintergrund von Bund und Ländern gemeinsam verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" (Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5./6. Juni 2002) gezogen und eine einfachgesetzliche Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.
B. Lösung
Ergänzung des Zivilschutzgesetzes vom 25. März 1997.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11338 | 10.12.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11780 | 28.01.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):