Hier ist das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11613)
AnzeigeA. Ziel
Die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (Zahlungsdiensterichtlinie) ist bis zum 31. Oktober 2009 in deutsches Recht umzusetzen. Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist vor dem Hintergrund der Schaffung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt essentiell. Gleiche Wettbewerbsdingungen im Binnenmarkt setzen gleiche Marktzugangskriterien und gleiche Anforderungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute voraus.
B. Lösung
Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie, die für die neue Institutskategorie der Zahlungsinstitute ein spezifisches Erlaubnisverfahren und besondere Regelungen für eine laufende Aufsicht vorsehen, werden in diesem Artikelgesetz durch ein neu zu schaffendes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz umgesetzt (Artikel 1). Darüber hinaus werden das Kreditwesengesetz (Artikel 2) sowie sonstige Gesetze vorwiegend mit Aufsichtsbezug (Artikel 3, 5, 6, 7 und 8) mit marginalen Änderungen den neuen Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie angepasst. Ferner wird die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz angepasst (Artikel 4).
Soweit die Zahlungsdiensterichtlinie zivilrechtliche Vorgaben enthält, sollen diese in einem eigenständigen Gesetz ("Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht") unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz in deutsches Recht umgesetzt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11613 | 16.01.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11640 | 21.01.2009 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/12430 | 25.03.2009 | Beschlussempfehlung des Finanzausschusses |
16/12487 | 26.03.2009 | Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):