Hier ist das ZIS-Ausführungsgesetz im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1970)
AnzeigeA. Ziel
Das Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie das Protokoll gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom 8. Mai 2003 zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke enthalten Regelungen im Zusammenhang mit dem Austausch personenbezogener Daten, zu deren nationaler Umsetzung ergänzende Anpassungen des innerstaatlichen Rechts erforderlich sind. Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung, die in ihren Titeln V und VI das Übereinkommen für die Gemeinschaftszuständigkeit übernommen hat, bedarf einer nationalen Umsetzung hinsichtlich der Haftung der Mitgliedstaaten, wenn einer Person Schäden durch die Benutzung des ZIS entstehen.
B. Lösung
Zur Umsetzung der sich aus dem Übereinkommen, dem Protokoll und der Verordnung ergebenden Verpflichtungen enthält der Gesetzesentwurf Regelungen zu haftungsrechtlichen Fragen sowie zu Nutzung des Aktennachweissystems für Zollzwecke.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
15/1970 | 11.11.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2130 | 3.12.2003 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
15/2186 | 10.12.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |