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ZIS-Ausführungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, zu dem Protokoll gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom 8. Mai 2003 zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke sowie zur Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll-und der Agrarregelung)

Vom 31.3.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 14 vom 6.4.2004.

Hier ist das ZIS-Ausführungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1970)

A. Ziel

Das Übereinkommen auf Grund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union vom 26. Juli 1995 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich sowie das Protokoll gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom 8. Mai 2003 zur Änderung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich hinsichtlich der Einrichtung eines Aktennachweissystems für Zollzwecke enthalten Regelungen im Zusammenhang mit dem Austausch personenbezogener Daten, zu deren nationaler Umsetzung ergänzende Anpassungen des innerstaatlichen Rechts erforderlich sind. Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung, die in ihren Titeln V und VI das Übereinkommen für die Gemeinschaftszuständigkeit übernommen hat, bedarf einer nationalen Umsetzung hinsichtlich der Haftung der Mitgliedstaaten, wenn einer Person Schäden durch die Benutzung des ZIS entstehen.

B. Lösung

Zur Umsetzung der sich aus dem Übereinkommen, dem Protokoll und der Verordnung ergebenden Verpflichtungen enthält der Gesetzesentwurf Regelungen zu haftungsrechtlichen Fragen sowie zu Nutzung des Aktennachweissystems für Zollzwecke.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1970 11.11.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2130 3.12.2003 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
15/2186 10.12.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze