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WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung

(Langtitel: Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance-Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes)

In der Fassung vom 21.12.2011, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung vom 24.11.2017.

Rechtsbereich: Bankenrecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht      FNA Nr. 4110-4-16

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