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Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Wirtschaftsprüfer)

Vom 19.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 56 vom 22.12.2000.

Hier ist das Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/3649)

A. Ziel

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ist an die Veränderungen im beruflichen Umfeld der prüfenden Berufe anzupassen, um die Qualität der Berufsausübung zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Berufsstands weiter zu stärken. Insbesondere ein System der Qualitätskontrolle, das seit vielen Jahren in den USA praktiziert wird und zwischenzeitlich in den meisten europäischen Staaten eingeführt worden ist, fehlt bislang in Deutschland.

Der Vollzug der Wirtschaftsprüferordnung mit der derzeit bestehenden Doppelzuständigkeit von obersten Landesbehörden für Wirtschaft und Wirtschaftsprüferkammer ist zu straffen und vereinfachen. Auch andere Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung werden an die Erfordernisse der Praxis angepasst. Regelungsbedarf ergibt sich schließlich aus der Einführung des Euro.

B. Lösung

Mit dem neuen Gesetz wird das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer weiterentwickelt. Es wird eine obligatorische Qualitätskontrolle für alle Berufsangehörigen eingeführt, die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen. Das Gesetz sieht darüber hinaus berufsrechtliche Lockerungen hinsichtlich der interprofessionellen und internationalen Zusammenarbeit der Berufsangehörigen vor.

Die Zuständigkeit für die Bestellung von Wirtschaftsprüfern, die Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie die Aufsicht über die Berufsangehörigen und Berufsgesellschaften wird von den obersten Landesbehörden auf die Wirtschaftsprüferkammer übertragen. Hierdurch wird das Verwaltungsverfahren gestrafft. Doppelzuständigkeiten und Stellungnahmen bzw. Anhörungen der Wirtschaftsprüferkammer können entfallen.

Um bei den für die Prüfung zuständigen obersten Landesbehörden für Wirtschaft eine Kostendeckung zu erreichen und damit das hohe Niveau der Prüfung zu gewährleisten, ist eine Anhebung der Gebühren für die Prüfung und die Zulassung zur Prüfung vorgesehen. Die in der WPO enthaltenen Signalbeträge werden im Verhältnis 2 DM/1 Euro neu festgesetzt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/3649 23.6.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4262 11.10.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
14/4268 11.10.2000 Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze