(Langtitel: Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungs-und Beschwerdeausschüsse sowie der Geschäftsstellen nach § 106 Abs. 4a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Vom 5.1.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 1 vom 9.1.2004.
Hier ist die Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung im WWW zu finden: