Hier ist das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1953)
AnzeigeA. Ziel
Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 soll der Grundwehrdienst bis zum 1. Januar 2011 von neun auf sechs Monate verkürzt werden. Mit der Verkürzung des Grundwehrdienstes geht eine entsprechende Verkürzung des Zivildienstes einher. Zudem müssen weitere Vorschriften für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, z. B. über den Wehrsold und die Urlaubsgewährung, angepasst werden. Außerdem soll der Zivildienst die Strukturen der Wehrpflicht widerspiegeln. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, der an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst angelehnt ist.
B. Lösung
Änderung der entsprechenden wehr- und zivildienstrechtlichen Vorschriften.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/1953 | 08.06.2010 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/2174 | 16.06.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
17/2180 | 16.06.2010 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):