Hier ist das VorstandsvergÜtungs-Offenlegungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5577)
AnzeigeA. Ziel
Die Angabe der auf jedes Vorstandsmitglied entfallenden Vergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften erleichtert die Feststellung, ob den Anforderungen des § 87 Abs. 1 des Aktiengesetzes entsprechend die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Zugleich ist die Information für den Anleger wichtig und verbessert den Anlegerschutz.
Entsprechenden Anforderungen des auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung beruhenden Corporate Governance Kodex entzieht sich nach wie vor eine nicht unbeachtliche Zahl von Unternehmen. Dem soll mit Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung begegnet werden.
B. Lösung
Die Lösung besteht in der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung individueller Vorstandsvergütungen im Anhang zum Jahres- bzw. Konzernabschluss oder alternativ in einem besonderen Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts. Die Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft kann aber mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals für jeweils höchstens fünf Jahre beschließen, von der Offenlegung abzusehen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5577 | 31.5.2005 | Gesetzentwurf der Abgeordneten Joachim Stünker, Olaf Scholz, Erika Simm, Nina Hauer, Christian Lange (Backnang), Hermann Bachmaier, Sabine Bätzing, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Michael Bürsch, Hans-Joachim Hacker, Anette Kramme, Ernst Kranz, Volker Kröning, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Axel Schäfer (Bochum), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Christoph Strässer, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Michaele Hustedt, Werner Schulz (Berlin), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
15/5860 | 29.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):