(Langtitel: Verordnung über die Höhe und das Verfahren zur Erhebung einer Vollstreckungspauschale bei Inanspruchnahme von Behörden der Bundesfinanzverwaltung zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen)
Vom 4.12.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 57 vom 12.12.2014.
Hier ist die Vollstreckungspauschalen-Verordnung im WWW zu finden: